Selbstverpflichtung transparente Zivilgesellschaft

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

  • 1
    Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
    Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine e.V.
    Chausseestraße 101, 10115 Berlin
    Gründungsjahr: 2013
  • 2
    Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
    Die Ziele des VDSH e.V. sind:

    – die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Kriegsopfer; Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene; Zivilgeschädigte und Behinderte sowie die Hilfe für die Opfer von Straftaten.
    – die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
    – die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
  • 3
    Angaben zur Steuerbegünstigung
    Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (s. Satzung) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/680/75522) vom 20.05.202015. Veranlagungszeitraum 2016 bis 2018) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  • 4
    Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
    Der Verein VDSH e.V. wird durch einen fünfköpfigen Vorstand vertreten. Die operativen Geschäfte des Vereins werden durch die Geschäftsführung geführt.
  • 5
    Tätigkeitsbericht
    Tätigkeitsbericht 2022
  • 6
    Personalstruktur
    Siehe Tätigkeitsbericht 2023 (S. 2)
  • 7
    Angaben zur Mittelherkunft
    Siehe Tätigkeitsbericht 20223 (S. 4-7)
  • 8
    Angaben zur Mittelverwendung
    Siehe Tätigkeitsbericht 2023 (S. 4-7)
  • 9
    Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
    Der VDSH e.V. ist ein Zusammenschluss von 35 Vereinen.
    Als Dachverband ist der VDSH e.V. Mitglied in folgenden Organisationen:
    – Bundeselternnetzwerk Bildung & Teilhabe
    – Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen
  • 10
    Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
    Der VDSH e.V. erhält keine Einzelspenden von natürlichen Personen, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen.
    Bezogen auf juristische Personen machen die Zuwendungen folgender Personen mehr als 10 % der jährlichen Gesamteinnahmen des VDSH e.V. aus:
    – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge